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Gesundheitspolitik

 

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Aktuelles

Die "12" ab 01. April 2007

 

Neuerungen:
1 Versicherungspflicht
2 Basistarif bei den Privaten
3 Wechsel der Krankenkasse
4 Wahltarife
5 Verbesserunegn für die Patienten
6 Ärztehonorare
7 Arzneimittel
8 Krankenhäuser und Rettungsdiente
9 Gesundheitsfonds
10 Zusatzprämie
11 Beitragserhöhungen
12 Klagen drohen

 

 

Grundlegendes zur Struktur des deutschen Gesundheitssystems

(Auszüge aus Prof. Doc. Hermann Ribhegges „Das deutsche Gesundheits-system“)

 →    Vollständiges Dokument

Veränderungen durch die Gesundheitsstrukturreform

Mit dem am 17. Oktober 2003 von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetz zurModernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung gehen neue Regelungeneinher, von denen vor allem die Bereiche der Zuzahlungen und Leistungen für denPatienten von Interesse sein dürften. Daher folgt eine Zusammenstellungwesentlicher Änderungen, die zum 1. Januar 2004 in Kraft treten werden.Grundsätzlich gilt: bei allen Leistungen müssen künftig 10 Prozent der Kosten,mindestens 5, höchstens 10 Euro vom Versicherten zugezahlt werden. Dies gilt imWesentlichen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel. Für Arztbesuche werdenin jedem Quartal einmal 10 Euro fällig, ausgenommen sind Vorsorgebesuche, z.B.beim Zahnarzt. Bei stationärer Behandlung zahlt der Patient künftig 10 Euro pro Tagfür längstens 28 Tage pro Jahr. Befreit von Zuzahlungen sind nur noch Kinder undJugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Andere Versicherte müssen sich bis zumErreichen der Belastungsgrenze von 2 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen, chronischKranke bis zu einem Prozent, selbst beteiligen.Auch der Leistungskatalog wird verändert. So besteht ab 2004 kein Anspruch mehrauf Entbindungs- und Sterbegeld oder Kostenübernahme für Brillen und Fahrkosten.Zahnersatz muss ab 2005 extra versichert werden. Von 2006 an muss auch dasKrankengeld über einen Sonderbeitrag von 0,5 Prozent extra versichert werden. 

Anlässe für die Veränderungen 

a) Systemunabhängige Faktoren

Zwei externe Ursachen für das Ausgabenwachstum sind der medizinisch-technischeFortschritt und der demografische Wandel. Nach Pimpertz verursacht derdemografische Faktor bis zum Jahr 2040 ca. 2/3 des Beitragsanstiegs61. DieÄnderung der Bevölkerungsstruktur führt zu einer stärkeren Belastung der jüngerenBevölkerungsteile. Rentner zahlen unterdurchschnittlich viel in dieKrankenversicherung ein. Ihre Leistungsinanspruchnahme ist jedoch hoch. DurchFortschritte im Bereich der medizinischen Forschung werden Therapien für immermehr Krankheiten möglich. Damit verbunden ist ein Kostenanstieg für die Investitionin neue Behandlungsgeräte. Der medizinische Fortschritt begünstigt insbesondere dieAusgabensteigerung für Rentner. Die Patienten werden älter, weil sie Krankheitenund Unfälle aufgrund besserer medizinischer Behandlung überleben. 

 

b) Systemabhängige Faktoren

Auch das Versorgungssystem unterliegt einer Vielzahl institutioneller Fehlsteuerungen.So bleiben Personen mit höherem Einkommen durch Austritt aus derGKV von der Finanzierung solidarischer Ausgaben befreit. Das Sachleistungsprinzipund mangelnde Eigenbeteiligung führen dazu, dass es für den Einzelnen keinerleiAnreize gibt, sich bei der Inanspruchnahme medizinischer Dienstleistungen preis- undkostenbewusst zu verhalten. Dieses Nullpreissystem ermöglicht es den Ärztenauch, die Nachfrage der Patienten zu erhöhen. Die anbieterinduzierte Nachfrage hatzur Folge, das sich das Leistungsspektrum der GKV stark ausgedehnt hat. Eineweitere Schwäche des Systems ist die Fehl- oder Überversorgung durch Doppeluntersuchungenim stationären und ambulanten Bereich. 

Veränderungen durch das Gesetz zur Modernisierung der GKV

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung sollendie Ausgaben des Gesundheitswesens gebremst und die Beiträge gesenkt werden.Welche Maßnahmen werden dazu ergriffen? Durch Auslagerung versicherungsfremder Leistungen soll sich der Leistungskatalogwieder zur Grundversorgung der Bevölkerung hinorientieren. Im Rahmen der Gesundheitsreformwerden der Zahnersatz ab 2005 und das Krankengeld ab 2006 extrafinanziert. Sterbe- und Mutterschaftsgeld werden, wie bereits dargestellt, ausgelagert.Anreize zu opportunistischem Verhalten könnten über Selbstbeteiligungen abgebautwerden. Das GMG unternimmt durch Erhöhung von z.B. Zuzahlungen zu Heilmitteln einen Schritt in diese Richtung.

Quelle: siehe Quellennachweise

 

 

Info's:

http://www.gesundheitspolitik.net/f_home.html

http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitspolitik/index.html

 

 



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